
Büro und Verwaltung
Verwaltungswirt/in
Beamtenausbildung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Laufbahngruppe 1
Die kommunale Verwaltung hat vielfältige Aufgaben
in einem interessanten Berufsfeld zu bieten. Es
müssen Auskünfte erteilt und Entscheidungen vorbereitet
werden, Ausweise und Führerscheine ausgestellt,
Meldeangelegenheiten bearbeitet, Soziale
Leistungen (z. B. Sozialhilfe) berechnet und die Anspruchsberechtigung
geprüft werden. Auch Gewerbean
und -abmeldungen sind vorzunehmen, und
Kraftfahrzeuge müssen zugelassen werden. Fast
immer ist das Arbeiten am PC erforderlich.
Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen
Geschäftsbereichen des Landkreises Leer, die theoretische
Ausbildung am Niedersächsischen Studieninstitut
für kommunale Verwaltung am Standort
Oldenburg. Bewerber/innen sollten Interesse an
Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen haben,
über gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
verfügen, selbstständig und lernbereit
sowie offen für Neues, Veränderungen und
andere Ideen oder Meinungen sein. Ein freundliches
Auftreten und Interesse am Umgang mit Bürotechnik
werden zudem vorausgesetzt.
INFO
• Dauer: 2 Jahre
• Lehrgangsort: Niedersächsisches Studien-
institut für kommunale Verwal-
tung Hannover e.V. am Standort
Oldenburg
• Voraussetzung: Realschulabschluss,
Staatsangehörigkeit eines
EU-Mitgliedstaates
Hygienekontrolleur/IN
Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen sind
zur Seuchenverhütung und -bekämpfung im Einsatz
und sorgen für die Einhaltung von Hygiene-
vorschriften in öffentlichen, gewerblichen sowie
privaten Anlagen und Einrichtungen.
Zuständig sind Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen
für die Prüfung der hygienischen Bedingungen
in Trinkwasserversorgungsanlagen und in
der Abwasser- und Abfallentsorgung. Auch auf
Spielplätzen und in Schulen entnehmen sie dazu
Proben zur Analyse. Weiter unterliegen ihrer Kontrolle
u. a. Betriebe des Gesundheits-, Rettungs-,
Kur-, Bäder- und Bestattungswesens, Gemeinschaftsunterkünfte,
Justizvollzugsanstalten, Organisationen
des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie
militärische Einrichtungen.
Außerdem ermitteln und beraten Hygienekontrolleure/
kontrolleurinnen Behörden und Bevölkerung
bei Verstößen gegen Auflagen zur Vermeidung
gesundheitsgefährdender Umweltbelastungen wie
Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung oder radioaktiver
Strahlung.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Theorie: Lehrgang an der Akademie für
öffentliches Gesundheitswesen
in Düsseldorf (Blockunterricht)
• Voraussetzungen:
– Vollendung des 18. Lebensjahres
– gesundheitliche und persönliche Eignung
– Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife –
oder ein entsprechender Bildungsstand oder
– Hauptschulabschluss oder ein entsprechender
Bildungsstand und zusätzlich entweder eine
abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
von mindestens zweijähriger Dauer
oder eine abgeschlossene Ausbildung als
Desinfektor/Desinfektorin mit dem Nachweis
einer zweijährigen entsprechenden Tätigkeit
im Gesundheitswesen oder
– die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 27
Abs. 4 Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985
(BGBl. I S. 893) – in der jeweils geltenden
Fassung – bezüglich der Berufsbezeichnung
Krankenpfleger