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RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLTE/R
In jeder Anwaltskanzlei oder jedem Notariat ist
ein/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
eine unentbehrliche Fachkraft, die dem oder der
Rechtsanwalt oder -anwältin bzw. dem oder der
Notar/in zuarbeitet und wichtige Sachbearbeitungen
erledigt.
Alles, was Recht ist, ist in diesem Beruf von Bedeutung.
Daher sollten Bewerber/innen über einen
ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügen. Rechtsanwalts
und Notarfachangestellte führen die Korrespondenz
der Kanzlei, vereinbaren Termine und
bereiten diese vor. Sie stellen für die relevanten
Fälle alle benötigten Unterlagen und Informationen
zusammen, führen Akten und Register, vereinbaren
und überwachen Termine, Fristen und Wiedervorlagen.
Zu Rechtsstreitigkeiten, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen
verfassen sie Schriftstücke nach
Vorgaben. Erbscheinanträge, Vollmachten, eidesstattliche
Versicherungen und einfache Verträge
werden von ihnen entworfen. Schließlich sind sie
für die Berechnung der Gebühren, die Rechnungslegung
und die Kontrolle und Verbuchung von Zahlungseingängen
verantwortlich.
Dieser Beruf erfordert organisatorische Fähigkeiten
und Flexibilität. Sorgfalt und Verschwiegenheit sind
ebenso wichtig wie mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
und Kundenorientierung beim Eingehen
auf die Bedürfnisse der Mandanten. Es sollten
gute schulische Leistungen in Deutsch, Mathematik,
Wirtschaft/Recht und für den grenzüberschreitenden
Rechtsverkehr in Englisch gegeben sein.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Berufsschule: BBS I in Leer
• Voraussetzung: Kanzleien und Notariate stellen
überwiegend Auszubildende
mit mittlerem Bildungsabschluss
oder Hochschulreife ein.