
61
DUALES STUDIUM
ALLGEMEINE VERWALTUNG/VERWALTUNGSBETRIEBSWIRTSCHAFT (B.A.)
In diesem dualen Studiengang betrachtet man seine
berufliche Zukunft ganz im Dienste der Bürgerinnen
und Bürger. Ein gutes Verständnis für juristische
und wirtschaftliche Zusammenhänge, soziale
Kompetenz, Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit,
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit,
Teamfähigkeit und ein sicheres
Auftreten sind hier gefragt. Beamtinnen und Beamte
der Kommunalverwaltung regeln alle Angelegenheiten
der Landkreise, Städte und Gemeinden.
Das duale Studium wird in einem Beamtenverhältnis
auf Widerruf als Kreis- bzw. Stadtinspektoranwärter/
in absolviert. Es besteht aus neun Trimestern
fachtheoretischer Studienzeiten und drei
berufspraktischen Studienzeiten. Im Hauptstudium
liegt der Schwerpunkt im Studiengang
Allgemeine
Verwaltung in den rechtswissenschaftlichen und im
Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft in den
wirtschaftswissenschaftlichen Fächern. In den berufspraktischen
Zeiten erfolgt die Ausbildung in
verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung bzw. in
der sogenannten Fremdausbildung bei einer anderen
öffentlichen Verwaltung.
Im Studium werden Module aus den Rechtswissenschaften,
Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften
gelehrt. Nach erfolgreichem Abschluss
des Studiums bestehen sehr gute Chancen
auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Dann
steht einer Tätigkeit als Sachbearbeiter/in in allen
Bereichen der kommunalen Verwaltung – mit der
Option, sich zum/zur Abteilungs- oder Sachgebietsleiter/
in weiterzuentwickeln – nichts im Wege.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Hochschule: Kommunale Hochschule für
Verwaltung in Niedersachsen
in Hannover
• Voraussetzung: Allgemeine Hochschulreife,
Fachhochschulreife oder ein
als gleichwertig anerkannter
Bildungsstand. Zudem müssen
Sie Deutscher i.S.d. Art. 116 GG
sein oder Staatsangehöriger
eines Mitgliedsstaates der EU.
VERWALTUNGSWIRT/IN
BEAMTENAUSBILDUNG IN DER FACHRICHTUNG ALLGEMEINE DIENSTE, LAUFBAHNGRUPPE 1
Die kommunale Verwaltung hat vielfältige Aufgaben
in einem interessanten Berufsfeld zu bieten. Es
müssen Auskünfte erteilt und Entscheidungen vorbereitet
werden, Ausweise und Führerscheine ausgestellt,
Meldeangelegenheiten bearbeitet, Soziale
Leistungen (z. B. Sozialhilfe) berechnet und die Anspruchsberechtigung
geprüft werden. Auch Gewerbean
und -abmeldungen sind vorzunehmen, und
Kraftfahrzeuge müssen zugelassen werden. Fast
immer ist das Arbeiten am PC erforderlich. Die
praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Geschäftsbereichen
des Landkreises Leer, die theoretische
Ausbildung am Niedersächsischen Studieninstitut
für kommunale Verwaltung am Standort
Oldenburg. Bewerber/innen sollten Interesse an
Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen haben,
über gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
verfügen, selbstständig und lernbereit
sowie offen für Neues, Veränderungen und
andere Ideen oder Meinungen sein. Ein freundliches
Auftreten und Interesse am Umgang mit Bürotechnik
werden zudem vorausgesetzt.
INFO
• Dauer: 2 Jahre
• Lehrgangsort: Niedersächsisches
Studieninstitut für kommunale
Verwaltung Hannover e.V.
am Standort Oldenburg
• Voraussetzung: Realschulabschluss,
Staatsangehörigkeit eines
EU-Mitgliedstaates