
RECHTSWESEN
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RECHTSWESEN
JUSTIZFACHWIRT/IN
Justizfachwirtinnen und -wirte nehmen büroorganisatorische,
verwaltende und rechtsanwendende
Aufgaben wahr. Sie sind überwiegend als Serviceeinheit
in vielen verschiedenen Fachgebieten tätig.
Darüber hinaus sind sie auch Ansprechperson für
ratsuchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen
deren besondere Situation und Interessen.
Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken
erledigen Justizfachwirtinnen und
-wirte beispielsweise die Aktenverwaltung, die
Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die
Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von
Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
und die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
In die Zuständigkeit fallen außerdem Tätigkeiten,
die weitreichende eigene Entscheidungen und eine
selbstständige Sachbearbeitung erfordern wie z. B.
die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen
von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen, die Berechnung
und Festsetzung der Entschädigung für
Zeugen und Sachverständige, die Festsetzung der
Vergütung aus der Staatskasse, die Berechnung
von Reisekosten sowie die Berechnung und Einziehung
von Gerichtskosten.
Als wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und
Justiz erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen
auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft,
Sorgfalt und wegen des steten
Umgangs mit dem Publikum ein gutes Einfühlungsvermögen.
Nach einer Probezeit von in der
Regel 3 Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit.
INFO
• Dauer: 2,5 Jahre
• Lernort Duale Ausbildung am Landgericht
Hannover oder Lüneburg
und an Gerichten des Landes
Niedersachsen z. B. Amtsgericht
Verden(Aller)
• Voraussetzung: Realschulabschluss